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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine von vier Möglichkeiten, die es Patient*innen erlauben, ihrer Autonomie auch dann noch Geltung zu verschaffen, wenn die physischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sind. Die Patientenverfügung legt Entscheidungen fest, die dann greifen, wenn zum einen die Situation in der beschriebenen Art und Weise eingetreten ist und zum anderen eine Entscheidung des Betroffenen selbst über das weitere Vorgehen mangels Einwilligungsfähigkeit nicht eingeholt werden kann. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein.

Weitere Möglichkeiten sind:

  • Vorsorgevollmacht
  • Rechtliche Betreuung
  • Betreuungsverfügung

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