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3. Organisation & Ablauf der Zulassung

Abschlussbedingungen



5. Betriebssicherheit in der Entwicklung - der Musterzulassungsprozess

5.5. Nachweisführung

Die Nachweisführung dient etwa dazu, nachzuweisen, dass durch die im Musterprüfprogramm festgelegten Tests & Analysen die Lufttüchtigkeit für das Muster sichergestellt werden kann. Sie hat letztlich insbesondere die Zulassung und die Ausstellung der entsprechenden Zulassungsgurkunde (insbesondere des Type Certificate oder Supplemental Type Certificate) zum Ziel.