3. Organisation & Ablauf der Zulassung
Completion requirements
3. Regulative Arbeit der Flugsicherung
Die Aufgaben der Flugsicherung umfassen neben der Kernaufgabe der Abwicklung des Flugverkehrs auch in der Ausbildung von Personal und in regulatorischen Aufgaben. Die regulatorischen Aufgaben ergeben sich daraus, dass die Flugsicherung Teil der Luftverkehrsverwaltung ist.
Inhaltlich handelt es sich hier beispielsweise um Fragen zu
Inhaltlich handelt es sich hier beispielsweise um Fragen zu
- unbemannten Flugsystemen
- Umweltschutz
Auch das eigene Personal muss die Flugsicherung jedoch ein Stück weit regulieren. So schreibt auf internationaler Ebene der erste Anhang zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
(Chigagoer Abkommen) - genannt "ICAO Annex 1 - Personnel Licensing" die Anforderungen an Fluglotsen auf hoher Abstraktionsebene fest. In Annex 1 werden etwa die sogenannten Ratings definiert, die Fluglotsen erhalten können.
Da in Europa aufgrund des liberalisierten Luftverkehrsumfelds in der Flugführung Flugsicherungsdienste von verschiedenen Dienstleistern angeboten werden können (die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist etwa ein privates Unternehmen, das mit Aufgaben der Flugsicherung betraut ist), gibt es auch auf europäischer Ebene ein regulatorisches Umfeld zur Flugsicherung, das diesem Umstand Rechnung trägt. Das European Safety Regulatory Requirement 5: ATM Services‘ Personnel (ESARR 5) der European Civial Aviation Conference reguliert etwa die Anforderungen an Flugsicherungsdienstleister und die Aufsichtsbehörde. Zudem wird die Lizensierung von Fluglotsen, Fluglotsenschüler und Ausbildern geregelt. Konkretisiert wird diese Regelung auf europäischer Ebene durch die regulatorische Arbeit von Eurocontrol, die die vorgenannten Aspekte vor allem weiter konkretisiert.
Lernkontrolle
(Chigagoer Abkommen) - genannt "ICAO Annex 1 - Personnel Licensing" die Anforderungen an Fluglotsen auf hoher Abstraktionsebene fest. In Annex 1 werden etwa die sogenannten Ratings definiert, die Fluglotsen erhalten können.
Da in Europa aufgrund des liberalisierten Luftverkehrsumfelds in der Flugführung Flugsicherungsdienste von verschiedenen Dienstleistern angeboten werden können (die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist etwa ein privates Unternehmen, das mit Aufgaben der Flugsicherung betraut ist), gibt es auch auf europäischer Ebene ein regulatorisches Umfeld zur Flugsicherung, das diesem Umstand Rechnung trägt. Das European Safety Regulatory Requirement 5: ATM Services‘ Personnel (ESARR 5) der European Civial Aviation Conference reguliert etwa die Anforderungen an Flugsicherungsdienstleister und die Aufsichtsbehörde. Zudem wird die Lizensierung von Fluglotsen, Fluglotsenschüler und Ausbildern geregelt. Konkretisiert wird diese Regelung auf europäischer Ebene durch die regulatorische Arbeit von Eurocontrol, die die vorgenannten Aspekte vor allem weiter konkretisiert.
Lernkontrolle
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