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3. Organisation & Ablauf der Zulassung

Abschlussbedingungen



2. Luftfahrttechnische Betriebe

Da Luftfahrt ohne Technik nicht möglich wäre (vgl. Samuel von Pufendorf: "Da dem Menschen die Fähigkeit versagt ist, sich derart in der Luft zu halten, dass er, von der Erde getrennt, aus eigener Kraft darin verbleiben kann..."), braucht es Luftfahrttechnische Betriebe (LTB).

Unter Luftfahrttechnischen Betrieben sollen hier verstanden werden:
  1. Entwicklungsbetriebe
  2. Herstellungsbetriebe
  3. Instandhaltungsbetriebe
  4. Luftverkehrsgesellschaften
Vieles dreht sich hier um den Begriff der Lufttüchtigkeit (Airworthiness). Es lässt sich unterscheiden zwischen der "Initial Airworthiness" (Entwicklung und Herstellung) - also inwiefern neues Luftfahrtgerät lufttüchtig ist - und der "Continuing Airworthiness" (Instandhaltung und Betrieb) - also der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit während des Nutzungszeitraums von Luftfahrtgerät.