Zum Hauptinhalt

3. Organisation & Ablauf der Zulassung

Abschlussbedingungen



1. Einführung

1.1. Nachweisführung Fluggerät

Für Fluggerät (in der Regel = Luftfahrzeug) muss der Nachweis erbracht werden, dass dieses sicher betrieben werden kann. Dies regelt der Gesetzgeber grundsätzlich über Vorschriften, wie etwa die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät, die hier beispielhaft genannt sei, da diese etwa Einzelstückprüfung und Musterprüfung für Luftfahrtgerät regelt. Als Muster wird der Typ eines Luftfahrtgeräts bezeichnet. Da sowohl ganze Luftfahrzeuge als auch deren Bauteile oft in großer Stückzahl hergestellt werden, kann der Prüfung des Musters eine hohe Bedeutung zukommen, da ein Fehler in der Entwicklung sich damit nicht auf einzelne Exemplare sondern auf das gesamte Muster erstreckt.