2. Grundlagen des zivilen Luftrechts
Abschlussbedingungen
4. Luftverkehrsverwaltung
4.7. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
Die BFU ist mit wenigen Ausnahmen für die Untersuchung von Flugunfällen und schweren Störungen im Betrieb von Luftfahrzeugen zuständig.