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2. Grundlagen des zivilen Luftrechts

Abschlussbedingungen

4. Luftverkehrsverwaltung

4.6. Das Luftfahrtbundesamt (LBA)

Organisation

Das LBA wurde 1954 durch das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA-G) geschaffen.

Aufgaben

Als Bundesoberbehörde ist das LBA die höchste Behörde für die Zivilluftfahrt. Die Aufgaben regelt insbesondere § 2 LBA-G.

Delegierte Aufgaben der EASA

Die EASA hat einige Aufgaben an nationale Behörden delegiert. Neben der Betriebsgenehmigung für Luftverkehrsunternehmen zählen dazu auch Fragen der Lufttüchtigkeit.