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2. Grundlagen des zivilen Luftrechts

Abschlussbedingungen

4. Luftverkehrsverwaltung

4.4. Luftverkehrsverwaltung deutsch-europäische Schnittstellen

Zahlreiche Vorschriften aus dem europäischen Luftrecht nehmen die nationalen Behörden in die Pflicht. So regelt etwa die EU die Betriebsgenehmigung für Luftverkehrsunternehmen, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) der Bundesrepublik Deutschland erteilt dann aber die Betriebsgenehmigung für deutsche Fluggesellschaften (= Luftverkehrsunternehmen).