2. Grundlagen des zivilen Luftrechts
Abschlussbedingungen
4. Luftverkehrsverwaltung
4.4. Luftverkehrsverwaltung deutsch-europäische Schnittstellen
Zahlreiche Vorschriften aus dem europäischen Luftrecht nehmen die nationalen Behörden in die Pflicht. So regelt etwa die EU die Betriebsgenehmigung für Luftverkehrsunternehmen, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) der Bundesrepublik Deutschland erteilt dann aber die Betriebsgenehmigung für deutsche Fluggesellschaften (= Luftverkehrsunternehmen).