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2. Grundlagen des zivilen Luftrechts

Abschlussbedingungen

3. Rechtsnormen

3.4. Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)

Zweck

Die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (oder kurz LuftGerPV) regelt die Anforderungen sowie die Verfahren für die Prüfung von Luftfahrtgerät. Sie bestimmt also insbesondere, wie die gemäß höherrangigem Recht vorgesehenen Prüfungen durchzuführen sind.

Aufbau/Gliederung

Die LuftGerPV gliedert sich neben dem ersten Abschnitt (Allgemeine Vorschriften) und dem vierten Abschnitt (Schlussvorschriften) inhaltlich in die beiden Themenbereiche:
  • Entwicklung & Herstellung (Zweiter Abschnitt LuftGerPV)
  • Instandhaltung  (Dritter Abschnitt LuftGerPV)
Wie schon bei den internationalen Regelwerken wird hier also unterschieden zwischen der Initial Airworthiness (Zweiter Abschnitt) und Continuing Airworthiness (Dritter Abschnitt).

Weitere Erläuterungen zur LuftGerPV und den wichtigsten Normen rund um das Zulassungswesen erfolgen in der Präsenzlehre.