2. Grundlagen des zivilen Luftrechts
Abschlussbedingungen
1. Einführung
1.3. Der Luftraum
Räumlicher Geltungsbereich des Luftrechts ist der Luftraum. Der Luftraum ist daher ein Schlüsselbegriff des Luftrechts. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen staatlichem Luftraum und nichtstaatlichem Luftraum. Ein staatlicher Luftraum ist Teil des Staatsgebiets eines Staates. Damit steht dem jeweiligen Staat die Lufthoheit bzw. die ausschließliche Ausübung der öffentlichen Gewalt im jeweiligen Luftraum zu. In nichtstaatlichen Lufträumen (z.B. über der hohen See) bestehen keine staatlichen Hoheitsbefugnisse.