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2. Lufttransportsysteme

Abschlussbedingungen

9. Flugsicherung (Einführung)

9.1. Luftraumstruktur

Grundstruktur des Luftraums

Die Luftraum-Globalstruktur ist ein komplexes, dreidimensionales Gebilde. Horizontal sind die Grenzen des bundesdeutschen Luftraums nahezu identisch mit den geographischen Landesgrenzen (Ausnahme: Nordsee).

Höhenangaben beziehen sich grundsätzlich auf die Meereshöhe. Höhenangaben, die sich auf die Höhe über Grund beziehen, sind um den Zusatz GND erweitert. Zudem gibt es quasi "virtuelle" Höhenangaben - sogenannte Flugflächen.

Höhenangaben erfolgen in der Luftfahrt oft abweichend vom sonstigen Messwesen in Deutschland nicht gemäß des Internationalen Einheitensystem (SI) in Metern (m) oder Kilometern, Millimetern, etc. sondern oft in der Einheit Fuß (ft).

Vertikale Aufteilung des Luftraums:
  • Unterer Luftraum: Erdoberfläche (ground - GND) bis Flugfläche (Flight Level - FL) 245
    • Flugflächen sind in Schritten von 100ft festgelegt
    • FL 245 entspricht daher 24500ft
  • Oberer Luftraum: Ab FL 245

Innerhalb dieser Einteilung liegt der kontrollierte Luftraum:
  • Untere Grenze: 2500ft GND (in Nahverkehrsbereich auch 1700ft GND bzw. 1000ft GND)
  • Obere Grenze: FL 460
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Gängige Abkürzungen

  • CTR = Kontrollzone (Control Zone)
  • ED-D = Gefahrengebiet (Danger Area)
  • ED-R = Flugbeschränkungsgebiet (Restricted Area)
  • FL 100 = Flugfläche 100 Flight Level 100 (= 10000ft)
  • GND = Erdoberfläche (Ground)
  • HX = Voraussichtlich am Wochenende nicht aktiv
  • IFR = Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules)
  • TMZ = Transponder Mandatory Zone
  • VFR = Sichtflugregeln (Visual Flight Rules)

Vertikale Luftraumstruktur in Deutschland

Flugflächensystem


Das Flugflächensystem ist eine wesentliche Voraussetzung zur Vermeidung von Kollisionen im Luftraum. Es dient unter anderem zur Gewährleistung ausreichender Höhenseparation zwischen den Luftfahrzeugen. Die Höhenanzeige im Cockpit erfolgt über eine barometrische Höhenmessung und wird auf dem barometrischen Höhenmesser (Altimeter) angezeigt. Die Höhenmessung findet also indirekt über den Luftdruck statt, weshalb die angezeigte Höhe nur bei korrektem Referenzdruck richtig ist.

Folgende Druckwerte kommen zur Anwendung:
  • QFE: Auf dem Flugplatz herrschender Luftdruck
  • QNH: Luftdruck in der Höhe NN (Meereshöhe), der über den Normalverlauf der ISA (Internationalen Standardatmosphäre) oder ICAO-Normatmosphäre aus dem in Platzhöhe gemessenen QFE berechnet wird. Dabei ist 1013,25 hPa der Luftdruck der Normatmosphäre in NN.
  • QFF: Luftdruck der aktuellen Atmosphäre in NN.
Die Abkürzungen sind ein Relikt aus dem für die Morsetelegraphie entwickelten Q-Code.

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Jedem Luftfahrzeug, das mit dieser Einstellung fliegt, wird so eine Druckfläche zugewiesen. Da alle Luftfahrzeuge auf diesen Druck- / Flugflächen fliegen und bezüglich der aktuellen Atmosphäre jeweils den gleichen „Fehler“ machen, ist die Höhenseparation untereinander gewährleistet.

Es besteht jedoch ein unterschiedliches Vorgehen beim Fliegen nach Sicht- (VFR) und Instrumentenflugregeln (IFR):
  • VFR-Flüge (Visual Flight Rules) / Sichtflugregeln:
    • QNH-Einstellung bis zu einer Höhe von 5000ft bzw. 2000ft GND auf realen, lokalen Druck (QFE oder QFF)
    • darüber 1013,25hPa-Einstellung (Normatmosphäre)
  • IFR-Flüge (Instrument Flight Rules) / Instrumentenflugregeln:
    • QNH-Einstellung (berechnet) am Start und erstmal für Start & Steigflug verwendet
    • ab Erreichen der Transition Altitude (TA) also der Übergangshöhe (z.B. 5000ft) Übergang auf 1013,25 hPa-Einstellung (Normatmosphäre)
Der Wechsel von Bezug zur Normatmosphäre auf QNH wird dann beim Sinken an einem Transition Level (TRL) also einer Übergangsfläche, die einem FL entspricht, orientiert.

Wichtig ist der Merksatz:
"Vom Hoch ins Tief geht's schief!"
Das bedeutet: Fliegt ein Flugzeug von einem Hochdruckgebiet in ein Tiefdruckgebiet und hält dabei die Druckhöhe, so sinkt es tatsächlich, da im Tiefdruckgebiet der gleiche Druck wie im Hochdruckgebiet auf einer geringeren tatsächlichen Meereshöhe herrscht.
Mögliche Folge: CFIT

Aufbauend auf Höhenmessung und einer Aufteilung in der Flugrichtung in zwei Hälften (missweisender Kurs 0° bis 179° und 180° bis 359°) ergibt sich das System der Halbkreis-Flughöhen.

Die Halbkreisflughöhenregel in Fuß für VFR-Flüge lautet:
  • 0° bis 179°: Ungerade Tausender + 500ft
  • 180° bis 359°: Gerade Tausender + 500ft

Die Halbkreisregel für IFR-Flüge lautet:
  • 0° bis 179°: Ungerade Tausender (FL = (30 + 20n) mit n als natürliche Zahl inklusive 0)
  • 180° bis 359°: Gerade Tausender (FL = (20 + 20n) mit n als natürliche Zahl inklusive 0)
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