2. Lufttransportsysteme
Abschlussbedingungen
4. Sicherheit & Lufttüchtigkeit
4.5. Weitere Aspekte der Flugsicherheit
Sicherheit muss organisiert und institutionalisiert werden.
Dazu benötigt man:
- Eine unabhängige Aufsichtsbehörde (z.B. Luftfahrtbundesamt in Deutschland)
- Qualitätsmanagement im luftfahrttechnischen Betrieb
- Sicherheitsbewusstsein im Management
Eine erfolgreiche Umsetzung von Sicherheitsaspekten lässt sich über Analysen und Statistiken erfassen. Über ein „Incident Reporting System“ kann Wissen geschaffen und darauf aufbauend über die Unfallverhütung die Zahl der Unfälle verringert werden. In komplexen Systemen sind die Nahtstellen kritisch (zum Beispiel Mensch - Maschine; Pilot - Lotse / Controller).
Flugsicherheit am Boden
Flugsicherheit ist nicht nur eine Frage des Luftraums. Auch am Boden kann es krachen...
Teuer wurde zum Beispiel die Kollision eines Airbus A350-900 XWB mit einer geparkten Boeing 787-8 "Dreamliner" am 30.04.2020 auf dem Hamad International Airport. Zwar kam niemand ums Leben, aber zwei nahezu fabrikneue Flugzeuge wurden beschädigt, was mit signifikanten Reparaturkosten beziehungsweise hohem Wertverlust verbunden war.
Ramp Check
Unangemeldete Vorfeldkontrolle eines Luftfahrzeugs auf seine technische und flugbetriebliche Sicherheit. Die Prüfinhalte dieser Inspektionen stammen aus dem JAA-SAFA-Verfahren (SAFA = Safety Assessment of Foreign Aircraft).
Beispiel:
Am 23.04.2005 kippte während des Anrollens ein Passagierflugzeug mit dem Rumpfheck auf den Boden. Der Start wurde abgebrochen.
Grund: Die Sitzanordnung der Passagiere stimmte nicht mit dem „Loadsheet“ überein.
Folge: LBA-Empfehlung Nr. 07/2005 - Das Luftfahrt-Bundesamt sollte eine verstärkte Überprüfung der Beladung bei Flugzeugen durchführen. Beim Ramp-Check wird nun besonders auf den Inspektionspunkt „Weight & Balance" geachtet.
Die Anzahl der Ramp Checks lag zu Beginn des Jahrtausends bei etwa 1000 pro Jahr.
Incident Reporting System
Da sich Unfälle selten aus heiterem Himmel ereignen und jedem Unfall (Accident) etwa 360 schwere Störungen (Incidents) gegenüberstehen, wäre ein Incident Reporting System die logische Konsequenz.
Ziel: Die Analyse von schweren Störungen soll zur Vermeidung von Unfällen führen
- Ein Incident Reporting System muss vertraulich sein
- Angaben müssen geschützt werden & dürfen nicht identifizierbar sein
- Pilotenreports müssen ohne Sanktionen bleiben
- Ein Incident Reporting System muss von einem „ehrlichen Mittler“ betreut werden
- Konsequenzen müssen sorgfältig überlegt werden
- Die Datensammlung & -analyse sollte unabhängig von der Regulierungsbehörde erfolgen
- Die Fluggesellschaften sollten eine „Sicherheits-Kultur“ wollen
- Das System muss flexibel bleiben & darf nicht in bürokratische Regulierung abgleiten.