2. Lufttransportsysteme
Abschlussbedingungen
4. Sicherheit & Lufttüchtigkeit
4.1. Sicherheitsbegriff
- Luftsicherheit (Aviation Security): Äußere Gefahren durch Einwirkung Dritter
- Missbrauch des Luftfahrzeugs als Waffe
- Einwirkung auf Luftfahrzeug von außen - etwa mit Waffen (z.B. Boden-Luft-Raketen) oder gefährlichen Werkzeugen (z.B. starken Laserpointern, die die Piloten blenden)
- Angriff auf Passagiere / Besatzung (z.B. Geiselnahme)
- etc.
- Flugsicherheit (Aviation Safety): Betriebliche & technische Gefahren
- Triebwerksdefekt
- Defekt am Fahrwerk
- Defekt an der primären Flugsteuerung (z.B. Querruder)
- Irrtum des Piloten oder Lotsen
- etc.
Die Luftfahrt ist ein fragiles System. Störungen des Luftverkehrs durch Sicherheitsprobleme können dazu führen, dass
- Fluggesellschaften durch starken Rückgang von Passagierzahlen in finanzielle Schwierigkeiten geraten (es gibt behördliche Vorgaben zur finanziellen Absicherung)
- Behörden den Luftraum sperren / Flugzeuge "grounden"
- Versicherer Policen (z.B. gegen Krieg, Terror, sonstige betriebliche Absicherungen) kündigen bzw. Versicherungsprämien teurer werden oder bestimmte Leistungen nicht mehr versichert werden
Absolute Sicherheit existiert nicht.
Hinsichtlich der funktionalen Sicherheit und Zuverlässigkeit gilt über die Flugsicherheit hinaus ganz grundsätzlich:
- Jedes technische oder biologische System kann ausfallen
- Jedes technische oder biologische System ist ein Kompromiss aus sich widersprechenden Forderungen in Bezug auf Sicherheit & Effizienz.
Luftsicherheit
Prominentestes Beispiel für die Frage der Luftsicherheit ist wohl "9/11". Die Entführung von vier Passagierflugzeugen mit dem Ziel, diese als Waffe gegen Bodenziele einzusetzen. Der massive, selbstmörderische Einsatz von Verkehrsflugzeugen als Waffe gegen Bodenziele war bis dahin ein nie dagewesener Aspekt der Luftsicherheit, auch wenn es zuvor schon Flugzeugentführungen gab (zum Beispiel Entführung der Lufthansa Maschine "Landshut" durch die Terroristen der sogenannten RAF). Während Terroristen wie die Anhänger der RAF mit Entführungen von Flugzeugen bis dahin oft politische Ziele wie Erpressungen beziehungsweise die Freilassung Krimineller erzielen wollten, war der selbstmörderische Aspekt der "fliegenden Bomben" am 11. September 2001 neu.
Seitdem eingeführte Sicherheitsmaßnahmen:
- Verschärfte Passagierkontrollen
- Verriegelung und Verstärkung der Cockpit-Tür
- Einsatz von „Air Marshalls“
- Verschärfte Kontrollen von Personal in sicherheitskritischen Bereichen
- In den USA: Gründung des Department of Homeland Security, um Justizministerium, das sonst Strafverfolgung (etwa über FBI als Strafverfolgungsbehörde des Bundes) organisierte, bei der Terrorabwehr beizustehen
Flugsicherheit
In Abgrenzung von der Luftsicherheit (Aviation Security) als taktischem und sicherheitspolitischem Begriff ist die Flugsicherheit (Aviation Safety) ein technischer Begriff. Bei technischen Systemen muss der Ingenieur einen akzeptablen Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit finden, der als Lufttüchtigkeit (Airworthiness) bezeichnet wird.
edu sharing object
Definition von Lufttüchtigkeit:
„Der annehmbare Sicherheitsstandard eines Flugzeugs, entworfen und gebaut übereinstimmend mit den entsprechenden Anforderungen, betrieben in der vorgesehenen Umgebung und innerhalb seiner quantifizierten und vorbestimmten Grenzen, sowie gewartet in Einklang mit den von der verantwortlichen Behörde vorgesehenen Verfahren.“
Verkehrssicherheit
„Der annehmbare Sicherheitsstandard eines Flugzeugs, entworfen und gebaut übereinstimmend mit den entsprechenden Anforderungen, betrieben in der vorgesehenen Umgebung und innerhalb seiner quantifizierten und vorbestimmten Grenzen, sowie gewartet in Einklang mit den von der verantwortlichen Behörde vorgesehenen Verfahren.“
Verkehrssicherheit
- Beschreibt die Eigenschaft, dass ein Luftfahrzeug im Luftverkehr sicher betrieben werden kann, d.h. ohne Gefährdung anderer Teilnehmer in der Luft, am Boden oder auf dem Wasser
- Verkehrssicherheit ist für Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Hubschrauber, etc.) nachzuweisen
Luftfahrttauglichkeit
- Beschreibt die Eigenschaft, dass ein Luftfahrtgerät (System oder Gerät) den sicheren Betrieb des Luftfahrzeugs im Luftverkehr gewährleistet.
- Luftfahrtauglichkeit ist für Luftfahrtgeräte (z.B. Zelle, Antrieb, Basisausrüstung, etc.) nachzuweisen.
Luftfahrtverträglichkeit
- Beschreibt die Eigenschaft, dass Zusatzausrüstung (z.B. Waffenanlagen, Missionsgerät, Versuchsausrüstung), die zum verkehrssicheren Betrieb nicht benötigt wird, diesen nicht beeinträchtigt.
- Luftfahrtverträglichkeit ist für Zusatzausrüstung (z.B. Waffenanlagen, Versuchsausrüstung, etc.) nachzuweisen.