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Topic outline

  • General

  • Einleitung

    edu sharing object

    Das erwartet dich

    Das Video "Digitale Lehre & Urheberrecht. § 60a UrhG, Zitate, OER & Co."informiert Hochschullehrende, die ihre Lehrinhalte digital vermitteln und dabei auch fremde Inhalte nutzen möchten, über die relevanten urheberrechtlichen Rahmenbedingungen Das sog. Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) ist Teil des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und regelt in § 60a UrhG die gesetzlichen Möglichkeiten zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in Unterricht und Lehre. in § 51 UrhG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen rechtlich korrekt zitiert werden kann.
    Beide genannten Vorschriften werden im Video praxisnah vorgestelt, so dass Lehrende bei Nutzung fremden Materials in der Lehre wissen, worauf sie rechtlich achten müssen.

    Zwei thematisch passende, H5P-basierte Quizze dienen darüber hinaus der Überprüfung des erlangten Wissens.

    Lernziele

    Lernende
    • kennen die Rahmenbedingungen zum Einsatz urheberrechtlich geschützten Materials in der Lehre.
    • wissen, in welchem Umsatz sie z. B. Texte, Fotos oder Schaubilder aus Fachbüchern oder im Internet gefundene Bilder, in der digitalen Hochschullehre nutzen dürfen,
    • wissen, worauf sie beim Zitieren fremder Materialien in ihren Lehrmaterialien achten müssen,
    • kennen die Voraussetzungen der Regelungen der §§ 60a und § 51 UrhG,
    • sind informiert, dass sog. OER (Open Educational Resources, also offene Bildungsmaterialien) eine hilfreiche Ergänzung für die Lehre sein können.

    Lernmethode

    Das 11-minütige Video fasst in kompakter Form die urheberrechtlichen Grundlagen für die digitale Lehre zusammen: die gesetzliche Erlaubnis des § 60a UrhG zugunsten von Unterricht und Lehre und des § 51 UrhG zur Zitierbefugnis. Ebenfalls wird kurz auf die Einsatzmöglichkeiten von Open Educational Resources (OER) eingegangen.

    Lehrende sollten das Video in Ruhe ansehen und im Anschluss überprüfen, ob die von ihnen eingesetzten Lehrmaterialien konform mit den erläuterten Regelungen sind.

    Das Video ist mit und ohne Untertitel verfügbar.

    DieH5P-basiertenQuizzekönnen zur Überprüfung des Wissens über Nutzungsmöglichkeiten in der Lehre genutzt werden.


    ***

    👉 Im Zuge der letzten Urheberrechtsreform (2021), die zu einer Entfristung der gesetzlichen Erlaubnisse zugunsten von Wissenschaft, Unterricht und Institutionen geführt hat, wurden die Möglichkeiten Lehrender zur Nutzung fremder Materialien erweitert. So wurden u. a. neue Nutzungsmöglichkeiten für Software und Datenbanken geschaffen und die vorherigen Regelungen zu vergriffenen Werken und Musiknoten erweitert und präzisiert.
    Die reformbedingten Änderungen sind in der vorliegenden, im Jahr 2022 aktualisierten Versiondes Videos berücksichtigt, ergänzt um einen kurzen Exkurs zur Rechtslage beim Upload von (beispielsweise) Lehrvideos auf kommerziellen Videoplattformen auf Grundlage des 2021 neu beschlossenen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (Stichwort "Uploadfilter").

  • Lehrvideo § 60a UrhG (mit/ohne UT)

  • H5P-Quizze zu zulässigen Nutzungen in der Lehre

  • Weiterführende Quellen