2. Lufttransportsysteme
Abschlussbedingungen
7. Flugzeugbetreiber (Einführung)
7.3. Bodendienste
Organisation einer Station
Flugzeuge verdienen ihr Geld im Flug, am Boden kosten sie nur Geld. Daher ist eine zeitminimale Fluggast-, Gepäck- und Flugzeugabfertigung am Boden wichtig. Eine passagierfreundliche Bodenabfertigung ist ein wichtiges Markenzeichen einer Fluggesellschaft. Die Bodendienste beziehungsweise die Station ist die Schnittstelle der Fluggesellschaft zum Flughafen.
Vor Beginn des Flugbetriebs sind für neu anzufliegende Orte die abfertigungstechnischen Voraussetzungen zu schaffen. Anschließend bleibt zu klären, ob Eigen- oder Fremdabfertigung auf dem Flughafen wirtschaftlich sinnvoller ist.
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Die IATA empfiehlt allen Staaten, die freie Wahl des Abfertigungskonzepts zu ermöglichen. Dennoch verpflichtet die Gesetzgebung in manchen Ländern und an manchen Flughäfen alle "fremden" (also ausländischen) Fluggesellschaften, die örtlichen Dienste zu nutzen.
Bei der Eigenabfertigung durch die Fluggesellschaft sind folgende Umstände und Betriebsabläufe zu klären:
Bei der Eigenabfertigung durch die Fluggesellschaft sind folgende Umstände und Betriebsabläufe zu klären:
- Welche Abfertigungsgeräte sind auf dem betreffenden Flughafen vorhanden, in welchem Zustand befinden sie sich, wie viele werden benötigt?
- Existieren eigene Funksprech- & Nachrichtenverbindungen, kann ein Anschluss an die Home Data Base geschaltet werden?
- Möglichkeit der Hotelunterbringung von Fluggästen & Crew? Gibt es u. U. eigene Lounges?
- Regelung der behördlichen Abfertigung (Zoll-, Passkontrolle, etc.)
- Höhe der Kraftstoffpreise & Gebühren für Fluginformationsdienste
- Qualität der örtlichen Bordverpflegung & Hygiene
- Kann Personal der Fluggesellschaft vor Ort eingesetzt werden
Eine detailliertere Auseinandersetzung mit Fluggesellschaften als Flugzeugbetreibern, sowie dem technischen Bereich im Luftbetrieb findet in Kapitel 4. Flugbetrieb (Flugführung & Air Traffic Management) statt. Eine Einführung zum Flughafen erfolgt im folgenden Unterkapitel 8. Flughafen (Einführung).