2. Lufttransportsysteme
Abschlussbedingungen
6. Hersteller
Es gibt 2 große Flugzeughersteller, die fast jedem, der schon einmal geflogen ist, bekannt sind. Diese beiden Konkurrenten aus Europa und den USA sind aber nicht einziger Betrachtungsgegenstand dieses Kapitels. Neben der Organisation der Hersteller geht es auch um den Ablauf eines Flugzeugprogramms, Marktvorhersagen, die Zulieferindustrie, etc.
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Um Luftfahrzeuge zu entwickeln oder herstellen zu dürfen, bedarf es einer Genehmigung nach Part 21. In Europa regelt EASA Part 21J die Luftfahrttechnischen Entwicklungsbetriebe und EASA Part 21G die Herstellungsbetriebe. Das LBA überwacht diese Betriebe in Deutschland. Oft finden Entwicklung und Herstellung im gleichen Unternehmen statt. Dieses Unterkapitel beschäftigt sich primär damit, wie die Entwicklung und Herstellung von Luftfahrzeugen organisiert werden kann. Die eingesetzten Technologien werden vielmehr in Kapitel 3. Fluggerät & Flugzeugsysteme und die einzuhaltenden Vorschriften insbesondere in Modul B1 - Regulative Grundlagen Luftfahrtzertifizierung betrachtet.