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2. Lufttransportsysteme

Abschlussbedingungen

3. Luftrecht (Einführung)

3.1. Historie & internationale Luftverkehrsvereinbarungen

Das Luftrecht erlangte mit den zunehmenden Flügen von Ballons und Luftschiffen ("Zeppeline") um das Jahr 1900 erstmals nennenswert an Relevanz (also mit Luftfahrzeugen leichter als Luft im Sinne des LuftVG). Insbesondere die nach dem ersten Weltkrieg an Fahrt aufnehmenden Linienflüge machten eine Regulierung des Luftraums notwendig, über die im 19. Jahrhundert weitestgehend theoretisch und philosophisch nachgedacht wurde, der es jedoch in Ermangelung eines hinreichend ausgedehnten Luftverkehrs zuvor noch weitestgehend an praktischer Relevanz fehlte.

Da Luftverkehr aufgrund der Geschwindigkeiten und der Distanzen, mit denen sich dieser auszeichnet, oft grenzüberschreitend beziehungsweise international stattfindet, müssen internationale Vereinbarungen getroffen werden, um eine wirtschaftliche und sichere Verkehrsabwicklung zu gewährleisten. Das Luftrecht gilt daher als eines der am weitesten verzweigten Rechtsgebiete, was sich auch aus der Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Gültigkeit ergibt, die internationale Kooperation notwendig macht.

Das Luftrecht basiert zum Großteil auf internationalen Abkommen, von denen einige bedeutende in chronologischer Reihenfolge beschrieben sind:
  • 1919 wird die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (International Air Transport Association - IATA) gegründet ("Erste IATA")
  • 1929 Warschauer Abkommen (Warsaw Convention) zur "Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" ("Convention for the Unification of certain rules relating to international carriage by air") der IATA ist erste multilaterale Regelung auf dem Gebiet des privaten (auch kommerziellen) Luftverkehrsrechts
    • Weltweit gültig
    • Vor allem Haftungsfragen geregelt
  • 1944 Abkommen von Chicago (Chicagoer Abkommen - Chicago Convention / offiziell "Convention on International Civil Aviation") gründet Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) - ab dem Jahr 1947 als Sonderorganisation der Vereinten Nationen (United Nations - UN): https://www.icao.int/Pages/default.aspx
    • 52 Mitgliedstaaten unterzeichneten im Jahre 1944 das Gründungsabkommen, im Jahre 2021 gibt es 193 ICAO-Mitglieder unter 195 UN-Mitgliedstaaten (Liechtenstein und Vatikanstadt sind keine ICAO-Mitglieder)
    • Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, Normen / Regeln in nationales Recht umzusetzen (Abweichungen möglich)
    • Regelt zivilen (kommerziellen nicht-kommerziellen aber keinen militärischen bzw. staatlichen) Luftverkehr über internationales Luftfahrtrecht auf völkerrechtlicher Basis
  • 1945 IATA neu gegründet (Neugründung der IATA etwa zum Ende des zweiten Weltkriegs) als Dachorganisation des gewerblichen Luftverkehrs bzw. als Dachverband der Fluggesellschaften. Die "zweite IATA" ist dabei in vielerlei Hinsicht anders organisiert als die "erste IATA", die bis zum zweiten Weltkrieg aktiv war: https://www.iata.org/ 
  • 1955 ändert das Haager Protokoll das Warschauer Abkommen von 1929 - quasi als Änderungsgesetz - insbesondere hinsichtlich einer Erhöhung der Haftungshöchstsummen für Personenschäden
  • 1961 trifft das Abkommen von Guadaljara als Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen Bestimmungen hinsichtlich solcher Haftungsprobleme, die bei der internationalen Luftbeförderung von Reisenden, Gepäck und Gütern auftreten, wenn ein Luftfahrzeug gechartert oder gemietet wird
  • 1999 sollte das Montrealer Übereinkommen (Montreal Convention) als Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen das Warschauer Abkommen effektiv ablösen (noch nicht überall ratifiziert)

Diese Auflistung ist hinsichtlich der internationalen Luftverkehrsvereinbarungen nicht vollständig. Über die genannten Abkommen hinaus wurden zahlreiche weitere Vereinbarungen getroffen, die insbesondere das Warschauer Abkommen verändern beziehungsweise ergänzen.