Skip to main content

Section outline

  • KI-Nutzung in studentischen Abschlussarbeiten

    Prüfungen nicht bestanden, kein Wiederholungsversuch

    02.04.2026

    Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Urteilen aus dem Februar 2026 zwei Klagen von Studenten der Universität Kassel abgewiesen, die die Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei Prüfungsleistungen betrafen. Das Gericht bestätigte in beiden Fällen die Bewertung der Prüfungsleistungen durch die Universität als „nicht bestanden“ sowie den Ausschluss von der Prüfungswiederholung aufgrund besonders schwerer Täuschung.