Zum Hauptinhalt
Kapitel drucken
2. Grundlagen des zivilen Luftrechts
4. Luftverkehrsverwaltung
4.7. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
Die BFU ist mit wenigen Ausnahmen für die Untersuchung von Flugunfällen und schweren Störungen im Betrieb von Luftfahrzeugen zuständig.