2. Grundlagen des zivilen Luftrechts
4. Luftverkehrsverwaltung
4.6. Das Luftfahrtbundesamt (LBA)
Organisation
Das LBA wurde 1954 durch das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA-G) geschaffen.
Aufgaben
Als Bundesoberbehörde ist das LBA die höchste Behörde für die Zivilluftfahrt. Die Aufgaben regelt insbesondere § 2 LBA-G.
Delegierte Aufgaben der EASA
Die EASA hat einige Aufgaben an nationale Behörden delegiert. Neben der Betriebsgenehmigung für Luftverkehrsunternehmen zählen dazu auch Fragen der Lufttüchtigkeit.
Das LBA wurde 1954 durch das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA-G) geschaffen.
Aufgaben
Als Bundesoberbehörde ist das LBA die höchste Behörde für die Zivilluftfahrt. Die Aufgaben regelt insbesondere § 2 LBA-G.
Delegierte Aufgaben der EASA
Die EASA hat einige Aufgaben an nationale Behörden delegiert. Neben der Betriebsgenehmigung für Luftverkehrsunternehmen zählen dazu auch Fragen der Lufttüchtigkeit.