2. Grundlagen des zivilen Luftrechts
2. Begriffsbestimmungen
2.3. Regelungsgegenstände
Eine Differenzierung nach Regelungsgegenständen differenziert nicht nach der Ebene, auf der eine Regelung erfolgt, sondern nach der Rechtsnatur des Inhalts einer Regelung (öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht). Innerhalb der Rechtsgebiete lässt sich selbstverständlich auch wieder nach der Regelungsebene differenzieren. Einige Themenkomplexe haben wir im Folgenden entsprechend gruppiert:
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
- Internationales öffentliches Luftrecht
- Chicagoer Abkommen von 1944
- bilaterale Luftverkehrsabkommen
- Schutz vor Luftraumverletzungen
- International Civil Aviation Organization (ICAO)
- Europäisches öffentliches Luftrecht
- Kompetenz der EU
- Betriebsgenehmigung für Luftverkehrsunternehmen
- Vergabe von Start- und Landerechten (Slots)
- Regulierung von Flughafenentgelten
- Schutz des Luftverkehrs vor äußeren Gefahren (Aviation Security)
- Code Sharing
- Beihilfenrecht
- Umweltschutz im Luftverkehr
- Einheitlicher europäischer Luftraum
- Europäisches Luftrecht in den Außenbeziehungen
- Europäische Luftverkehrsorganisationen
- Nationales öffentliches Luftrecht
- Anwendungsbereich nationalen Rechts
- Nationale Kompetenzen für den Luftverkehr
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
- Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG)
Privatrecht
- Internationales privates Luftrecht
- Warschauer Abkommen von 1929
- Montrealer Übereinkommen von 1999
- International Air Transport Association (IATA)
- Europäisches privates Luftrecht
- Fluggastrechte
- Besondere Rechte für Fluggäste mit Behinderungen
- Haftung von Luftverkehrsunternehmen
- Nationales privates Luftrecht
- Abgrenzung zum Reiserecht
- Rechtsfragen des Luftbeförderungsvertrags
- Außervertragliche Haftung des Luftfahrzeughalters
- Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Strafrecht
- Internationales Luftstrafrecht
- Tokioter Abkommen von 1963
- Haager Übereinkommen von 1970
- Montrealer Übereinkommen von 1971
- New Yorker Übereinkommen von 1979
- Europäisches Luftstrafrecht
- Nationales Luftstrafrecht
- Delikte im Strafgesetzbuch (StGB)
- Delikte in anderen Gesetzen
- Delikte im Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Delikte im Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Bedeutung der Haftung
Der Haftung für Schäden im Luftverkehr kommt schon seit langem eine hohe Bedeutung zu. Bereits 1929 wurden mit dem Warschauer Abkommen vor allem Haftungsfragen geregelt. Durch Ereignisse wie die Germanwings-Katastrophe in den französischen Alpen zeigt sich, dass die Regelungen zur Haftung, die Teils auch unabhängig von einem Verschulden des ausführenden Unternehmens gelten, auch heute noch von hoher Bedeutung sind. Die von der Pflicht zur Haftung eines Luftverkehrsunternehmens erfassten Rechtsgüter sind insbesondere das Leben und die körperliche Unversehrtheit aber auch Sach- und Vermögensschäden.