2. Grundlagen des zivilen Luftrechts
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Luftrecht & Luftverkehrsrecht
Der Begriff des Luftrechts ist nur mäßig scharf umrissen. Er wird oft weitestgehend synonym zu den Begriffen Luftfahrtrecht und Luftverkehrsrecht verwendet. Im englischen Sprachraum entsprechen diesen Begriffen jeweils etwa die Bezeichnungen Air Law, Aviation Law und Air Transport Law, wobei jeder Begriff einen gewissen eigenen "Zungenschlag" in sich birgt und eine gewisse Blickweise auf den Luftverkehr implizieren kann.
Wichtig ist jedoch in jedem Fall die Abgrenzung, dass es im Luftrecht nicht primär um das chemische Gasgemisch Luft geht (dies wäre gegebenen Falles für das Umweltrecht interessant), sondern dass der Luftverkehrsaspekt im Zentrum steht. Daher findet sich in der Literatur vermehrt auch der Begriff Luftverkehrsrecht. Neben dem verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind im Luftrecht oder Luftverkehrsrecht jedoch auch Aspekte aus originär anderen Rechtsgebieten von Relevanz. Deshalb und auch aufgrund der Verbreitung des Begriffes Air Law im englischen Sprachraum wird im deutschen Sprachraum allgemein der Begriff Luftrecht gegenüber dem des Luftverkehrsrechts bevorzugt.
Wichtig ist jedoch in jedem Fall die Abgrenzung, dass es im Luftrecht nicht primär um das chemische Gasgemisch Luft geht (dies wäre gegebenen Falles für das Umweltrecht interessant), sondern dass der Luftverkehrsaspekt im Zentrum steht. Daher findet sich in der Literatur vermehrt auch der Begriff Luftverkehrsrecht. Neben dem verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind im Luftrecht oder Luftverkehrsrecht jedoch auch Aspekte aus originär anderen Rechtsgebieten von Relevanz. Deshalb und auch aufgrund der Verbreitung des Begriffes Air Law im englischen Sprachraum wird im deutschen Sprachraum allgemein der Begriff Luftrecht gegenüber dem des Luftverkehrsrechts bevorzugt.