2. Grundlagen des zivilen Luftrechts
1. Einführung
1.1. Historie
Das Luftrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das historisch gewachsen ist. Die verkehrswirtschaftliche Entwicklung im Luftverkehr machte in den vergangenen Jahrzehnten schon aus wirtschaftlich pragmatischen Gründen ein wirksames ziviles Luftrecht nötig.
Die Geschichte des Luftrechts ist selbstverständlich eng verknüpft mit der Luftfahrt und deren technischen Aspekten und daher mit den Erkenntnissen rund um Flugphysik und Flugzeugbau. Jedoch waren das Recht oder die Rechtsphilosophie in Bezug auf die Luftfahrt anders als es das Klischee von der trägen Rechtsordnung vermuten lässt, keineswegs immer der technisch-naturwissenschaftlichen Entwicklung hinterher. Vielmehr waren rechtsphilosophische Überlegungen über die Luft und den Luftraum der technischen Entwicklung oftmals voraus.
Um das Jahr 1900 kam eine praktische Notwendigkeit für luftrechtliche Regelungen mit dem nun signifikant aufkommenden Luftverkehr auf, über die im 19. Jahrhundert weitestgehend theoretisch und philosophisch nachgedacht wurde.
Da Luftverkehr aufgrund der Geschwindigkeiten und der Distanzen, mit denen sich dieser auszeichnet, oft grenzüberschreitend beziehungsweise international stattfindet, müssen internationale Vereinbarungen getroffen werden, um eine wirtschaftliche und sichere Verkehrsabwicklung zu gewährleisten. Schließlich heißt inter natione nichts anderes als zwischen Staaten bzw. zwischen Ländern/Völkern.
Das Luftrecht gilt daher als eines der am weitesten verzweigten Rechtsgebiete, was sich auch aus der Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Gültigkeit ergibt, die internationale Kooperation notwendig macht.
Das Luftrecht basiert zum Großteil auf internationalen Abkommen:
Um das Jahr 1900 kam eine praktische Notwendigkeit für luftrechtliche Regelungen mit dem nun signifikant aufkommenden Luftverkehr auf, über die im 19. Jahrhundert weitestgehend theoretisch und philosophisch nachgedacht wurde.
Da Luftverkehr aufgrund der Geschwindigkeiten und der Distanzen, mit denen sich dieser auszeichnet, oft grenzüberschreitend beziehungsweise international stattfindet, müssen internationale Vereinbarungen getroffen werden, um eine wirtschaftliche und sichere Verkehrsabwicklung zu gewährleisten. Schließlich heißt inter natione nichts anderes als zwischen Staaten bzw. zwischen Ländern/Völkern.
Das Luftrecht gilt daher als eines der am weitesten verzweigten Rechtsgebiete, was sich auch aus der Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Gültigkeit ergibt, die internationale Kooperation notwendig macht.
Das Luftrecht basiert zum Großteil auf internationalen Abkommen:
- 1919 wird die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (International Air Transport Association - IATA) gegründet ("Erste IATA")
- 1929 Warschauer Abkommen (Warsaw Convention) zur "Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" ("Convention for the Unification of certain rules relating to international carriage by air") der IATA ist erste multilaterale Regelung auf dem Gebiet des privaten (auch kommerziellen) Luftverkehrsrechts
- Weltweit gültig
- Vor allem Haftungsfragen geregelt
- 1944 Abkommen von Chicago (Chicagoer Abkommen - Chicago Convention / offiziell "Convention on International Civil Aviation") gründet Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) - ab 1947 als Sonderorganisation der Vereinten Nationen (United Nations - UN): https://www.icao.int/Pages/default.aspx
- 52 Mitgliedstaaten unterzeichneten 1944 das Gründungsabkommen, im Jahre 2021 gibt es 193 ICAO-Mitglieder unter 195 UN-Mitgliedstaaten (Liechtenstein und Vatikanstadt sind keine ICAO-Mitglieder)
- Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, Normen / Regeln in nationales Recht umzusetzen (Abweichungen möglich)
- Regelt zivilen (kommerziellen und nicht-kommerziellen aber keinen militärischen bzw. staatlichen) Luftverkehr über internationales Luftfahrtrecht auf völkerrechtlicher Basis
- 1945 IATA neu gegründet (Neugründung der IATA etwa zum Ende des 2. Weltkriegs) als Dachorganisation des gewerblichen Luftverkehrs bzw. als Dachverband der Fluggesellschaften. Die "zweite IATA" ist dabei in vielerlei Hinsicht anders organisiert als die "erste IATA", die bis zum 2. Weltkrieg aktiv war: https://www.iata.org/
Diese Auflistung ist hinsichtlich der internationalen Luftverkehrsvereinbarungen nicht vollständig. Über die genannten Abkommen hinaus wurden zahlreiche weitere Vereinbarungen getroffen, die insbesondere das Warschauer Abkommen verändern beziehungsweise ergänzen.
In einer systematischen Betrachtung der Geschichte des Luftrechts lassen sich im wesentlichen 6 Themenkomplexe identifizieren:
- Die Anfänge des Luftrechts (rechtsphilosophisch)
- These von Pufendorf zur Staatsgewalt in der Luft
- Ballonflüge (Gebrüder Montgolfier)
- Rechtsstatus des Luftraums (ab 1900)
- Freiheit der Luft
- Prinzip der Lufthoheit eines Staates
- Entwicklungen um den ersten Weltkrieg (1910er)
- Pariser Luftverkehrsabkommen von 1919 ("Erste IATA")
- Die Ära der Linienflüge
- Beginn des Luftrechts in Deutschland
- Entwürfe zu einem Luftverkehrsgesetz schon vor erstem Weltkrieg
- Luftverkehrsgesetz wieder Thema für zivilen Flugverkehr nach erstem Weltkrieg