4. Flugbetrieb (Flugführung & Air Traffic Management)
4. Flugsicherung
Die Flugsicherung ist insbesondere hinsichtlich der Schnittstelle zwischen Flughafen und Luftraum von großer Bedeutung.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist seit 1. Januar 1993 als Nachfolger der Bundesanstalt für Flugsicherung für die Durchführung der Flugsicherung in Deutschland nach §27c LuftVG verantwortlich.
Ihre Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist seit 1. Januar 1993 als Nachfolger der Bundesanstalt für Flugsicherung für die Durchführung der Flugsicherung in Deutschland nach §27c LuftVG verantwortlich.
Ihre Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Hohes Sicherheitsniveau im Luftverkehr halten & verbessern
- Wirtschaftliches Fliegen & Regelmäßigkeit im Luftverkehr schon bei der Verfahrensfestlegung im Hinblick auf die moderne Betriebsausrüstung der Luftfahrzeuge gewährleisten
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Forderungen der Teilnehmer am Luftverkehr nach Freizügigkeit bei der Abwicklung des Flugbetriebs bzw. Nutzung des Luftraums
- Berücksichtigung der aus dem Auftrag zur Landes- & Bündnisverteidigung der Luftwaffe resultierenden Erfordernisse hinsichtlich Flugsicherung & Nutzung des Luftraums
- Unterstützung des Umweltschutzes durch Maßnahmen zur Verminderung des Fluglärms und der Schadstoffemissionen
- Partnerschaftliche Gestaltung & Förderung der internationalen Zusammenarbeit
Wichtige Einrichtungen der DFS sind vor allem:
- Tower
- Kontrollzentralen
Unternehmenszentrale ist der Ort Langen in der Nähe von Frankfurt am Main unweit des dortigen Flughafens (FRA / EDDF).
Die DFS gibt auch Luftfahrtkarten für den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland heraus.
Die DFS gibt auch Luftfahrtkarten für den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland heraus.