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2. Lufttransportsysteme

5. Fluggerät (Einführung)

5.1. Systematik der Fluggeräte / Luftfahrzeuge

Kurze Wiederholung zu Nomenklatur und Systematik aus 2.0.1:

Die Begriffe Luftfahrzeug und Fluggerät (= Aircraft) sind hier weitestgehend synonym (gleichbedeutend) zu verstehen. Sie bezeichnen für gewöhnlich praktisch alle Geräte beziehungsweise technischen Konstruktionen, die zum Fliegen beziehungsweise zur Bewegung im Luftraum vorgesehen sind. Neben Flugzeugen (Airplane Aeroplane oder fixed-wing aircraft) gibt es also noch andere Luftfahrzeuge oder Fluggeräte. Zwar sind alle Flugzeuge Luftfahrzeuge - aber nicht alle Luftfahrzeuge sind auch Flugzeuge (zum Beispiel sind Helikopter zwar Luftfahrzeuge aber keine Flugzeuge). Flugzeuge sind also - mit den Begriffen von Logik beziehungsweise Mengenlehre ausgedrückt - eine sogenannte (echte) Teilmenge der Luftfahrzeuge.

Ausgeklammert aus der Menge der Luftfahrzeuge werden dabei oft Raumfahrzeuge und Flugkörper, die zwar nach manch einer Definition zu den Fluggeräten gezählt werden können, jedoch technisch nicht als Luftfahrzeuge zu werten sind, da sie sich ohne Auftriebserzeugung im Raum bewegen können beziehungsweise keine Atmosphäre zum Fliegen brauchen.

So können beispielsweise die Raumfähren ("Space Shuttles") der NASA im Luftraum wie Flugzeuge fliegen, sich jedoch auch jenseits des Luftraums (also im Weltraum) ohne Auftriebserzeugung beziehungsweise ohne Vorhandensein einer Atmosphäre bewegen. Diese Fähigkeit war im Zeitalter der Space Shuttles ein großer Sprung für die bemannte Raumfahrt.


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Der Gesetzgeber hat sich in Deutschland dafür entschieden, im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) festzuschreiben, dass alle Formen von Fluggeräten als Luftfahrzeuge gelten, wenn sie sich im Luftraum aufhalten. Das heißt, dass etwa ein Fluggerät, das technisch als Raumfahrzeug zu bezeichnen ist, trotzdem als Luftfahrzeug gilt, wenn es sich im Luftraum aufhält. Unterschieden wird jedoch nach der Dichte des Objektes beziehungsweise nach der Art der Auftriebserzeugung sowie des Antriebs. Da die Einteilung im deutschen wie im englischen Sprachraum weitestgehend identisch ist, sind die üblichen Begriffe teilweise zweisprachig aufgeführt.

Luftfahrzeuge (Aircraft) sind rechtlich eingeteilt in:
  • Luftfahrzeuge leichter als Luft - Aircraft lighter than Air (geringere Dichte als Luft - Aerostat) fliegen aufgrund des statischen Auftriebs (vergleichbar mit dem Schwimmen in Wasser)
    • Ohne Kraftantrieb (Unpowered Aircraft lighter than Air) - (z.B. Heißluftballon - Balloon)
    • Mit Kraftantrieb (Powered Aircraft lighter than Air) - (z.B. Luftschiff ("Zeppelin") - Airship)
  • Luftfahrzeuge schwerer als Luft Aircraft heavier than Air (höhere Dichte als Luft - Aerodyne) fliegen aufgrund des dynamischen Auftriebs (dazu muss sich eine auftriebserzeugende Oberfläche durch die Luft bewegen wie beispielsweise der Tragflügel eines Flugzeugs) oder ohne statischen oder dynamischen Auftrieb (ballistisches Prinzip wie etwa bei Raketen)
    • Ohne Kraftantrieb (Unpowered Aircraft heavier than Air) - (z.B. Segelflugzeug - Glider)
    • Mit Kraftantrieb (Powered Aircraft heavier than Air) - (z.B. Drehflügler - Rotorcraft (= Helikopter, "Gyrocopter", etc.), Flugzeug mit Strahltriebwerk (= Jet), Propellerflugzeug, Rakete)

Ein Flugzeug ist ein Luftfahrzeug schwerer als Luft, das den Auftrieb, um zu fliegen durch Tragflügel erzeugt, die von Luft umströmt werden (eine Form der Erzeugung dynamischen Auftriebs). Das heißt, dass ein Helikopter oder ein Heißluftballon zwar ein Luftfahrzeug ist, aber nicht in der Gruppe der Flugzeuge fällt. Ein Helikopter erzeugt den Auftrieb zwar auch dynamisch, jedoch nicht an Tragflügeln, sondern an Rotorblättern. Ein Heißluftballon beruht wie auch die meisten schwimmenden Körper auf dem Prinzip des statischen Auftriebs. Daher sind Flugzeuge also eine echte Teilmenge der Luftfahrzeuge. Auf die technischen Details von Fluggeräten (und insbesondere Flugzeugen als weit verbreiteter Konstruktionsform von Luftfahrzeugen schwerer als Luft) und deren Systeme wird wie angekündigt in Kapitel 3. Fluggerät & Flugzeugsysteme detailliert eingegangen. Wie Fluggeräte über die Zeit den Lufttransport geprägt haben und wie sie mit der Transportaufgabe in Verbindung stehen und welche Charakteristika hinsichtlich Masse, Struktur, etc. bestehen, sei hier jedoch kurz umrissen.

Der Grund, weshalb - für luftfahrttechnische Laien wie auch für viele Fachleute - das Flugzeug als typischer Repräsentant aus der Menge der Fluggeräte gelten darf, ist, dass sich Flugzeuge im Vergleich zu anderen Fluggeräten besonders gut dazu eignen, Personen oder Material über längere Strecken zu transportieren. Dies begründet sich aus dem im Vergleich zu anderen Fluggeräten günstigen Energiehaushalt bei Flugzeugen für den Transport über längere Strecken. Kaum jemand würde es ernsthaft für praktikabel halten, Menschen oder Material mit einer Rakete über einen Ozean zu transportieren... ...jedenfalls erscheint es beim heutigen Stand der Technik wirtschaftlich und energetisch wenig sinnvoll im Vergleich zum Lufttransport per Flugzeug. Dass das Flugzeug nach dem jeweiligen Stand der Technik jedoch nicht immer das Luftfahrzeug der Wahl für Langstreckenflüge war, wird im Exkurs zur Historie noch gezeigt.

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Moderne Verkehrsflugzeuge wie der Airbus A350 XWB sind darauf optimiert, lange Strecken mit hoher Geschwindigkeit zurückzulegen und dabei möglichst kosteneffizient zu sein. Die mitunter beeindruckenden technischen Eigenschaften moderner Verkehrsflugzeuge verkörpern diese Flugzeuge aber nicht einfach aus der Laune der entwickelnden Ingenieure heraus, die hätten zeigen wollen, was technisch möglich sei. Die technischen Eigenschaften ergeben sich oft aus den wirtschaftlichen Erwägungen zur Erfüllung der Transportsaufgabe des Flugzeugs. Dazu zählen beispielsweise Aspekte der Struktur, der Massen und der Aerodynamik.