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2. Lufttransportsysteme

3. Luftrecht (Einführung)

3.2. Organisationen

IATA

Die IATA ist die Organisation des kommerziellen Luftverkehrs beziehungsweise Dachverband der Fluggesellschaften (Interessenverband). Die Mitgliedschaft in der IATA ist freiwillig.
  • Sitz in Quebec, Kanada
  • 1919 gegründet, im Jahre 1929 Warschauer Abkommen, im Jahre 1945 etwa zum Ende des zweiten Weltkriegs neu gegründet
  • Mitglieder sind Fluggesellschaften
    • Als aktive Mitglieder gelten Luftverkehrsgesellschaften (LVG / Fluggesellschaften / Airlines), die internationale Dienste anbieten & ihren Sitz in ICAO-Mitgliedstaaten haben (ca. 240 aktive Mitglieder)
    • Als assoziierte Mitglieder gelten Luftverkehrsgesellschaften, die nur nationale Dienste anbieten (ca. 26 assoziierte Mitglieder)
  • Ziele der IATA (lead, serve and represent airline industry):
    • Förderung eines sicheren, regelmäßigen & wirtschaftlichen Luftverkehrs
    • Gegenseitige Anerkennung von Leistungen der Airlines (Standardisierung / Normierung)
    • Abstimmung von Flugplänen & Streckenführungen der Airlines
    • Zusammenarbeit mit ICAO & anderen Organisationen
  • Aktivitäten:
    • Früher (bis etwa 1990er Jahre bzw. teilweise bis etwa um das Jahr 2006): Preisabsprache & Preisfestsetzung im regulierten internationalen Luftverkehr in Kooperation mit den einzelnen Staaten - Beendigung aus kartellrechtlichen Gründen bzw. zur Deregulierung und Liberalisierung des Luftverkehrs
    • Heute z.B.:
      • Organisation der weltweiten Abrechnung von Flugtickets, die von Reisebüros mit IATA-Lizenz ausgestellt wurden (Ausnahmen vorhanden)
      • weltweite Einführung elektronischer Tickets (Ausnahmen vorhanden)
      • Vergabe von IATA-Codes
      • Definition von Sicherheitsstandards
      • Erhebung & Verkauf von Statistiken rund um den Luftverkehr
  • Besonderheit: Vereinbarungen über Haftung

ICAO

Im Gegensatz zur IATA ist die ICAO kein privater Verband, sondern vielmehr eine staatliche Organisation beziehungsweise eigentlich eine Sonderorganisation (Specialized Agency) der Vereinten Nationen (UN).
  • Sitz in Montreal, Kanada
  • 1944 Chicagoer Abkommen, seit dem Jahre 1947 ICAO als UN-Sonderorganisation verfasst
  • Mitglieder sind Staaten
    • 52 Mitgliedstaaten unterzeichneten im Jahre 1944 das Gründungsabkommen
    • Im Jahre 2021 gibt es 193 ICAO-Mitglieder unter 195 UN-Mitgliedstaaten (Liechtenstein & Vatikanstadt sind keine ICAO-Mitglieder, Deutschland (Bundesrepublik Deutschland) trat im jahre 1956 bei)
  • Ziel der ICAO ist es, durch ständige Untersuchung aller Veränderungen im gewerblichen Luftverkehr existenzbedrohenden Wettbewerb zu unterbinden & eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten
  • Aktivitäten / Tätigkeitsbereiche umfassen Gesamtbereich der Zivilluftfahrt (kommerzielle Luftfahrt sowie Sport- & Privatfliegerei) hinsichtlich:
    • Technik
    • Wirtschaft
    • Recht
  • Besonderheit: Regelung der internationalen Verkehrsrechte, der Freiheiten der Luft

Grundlage für eine einheitliche technische Luftfahrtgesetzgebung der ICAO-Mitgliedstaaten bilden die Standards und die Recommended Practices. Die ICAO erarbeitet verbindliche Standards für die Luftfahrt, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen (Abweichungen möglich).

Die ICAO vergibt die ICAO-Codes und regelt die Freiheiten der Luft über Vereinbarungen über den Transit internationaler Luftverkehrslinien (Transitvereinbarung) und über internationale Lufttransporte (Transportvereinbarung).

Geregelt sind unter anderem:
  • Sprechfunkverfahren
  • Normen für Navigationseinrichtungen
  • Normen für Flugplätze
  • Lizenzierung des Flugpersonals
  • Erhebung von Gebühren 
  • etc.
Die technischen Details sind in 19 (aktueller Stand im Jahr 2021) Anhängen (Annexes) geregelt (Flugunfalluntersuchung, Umweltschutz, meteorologische Dienste, etc.)

Die ICAO hat Verhandlungen über ein internationales System für den Emissionshandel im Luftverkehr (CORSIA = Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) unternommen (EU-System ausgesetzt). CORSIA ist seit dem 01.01.2021 in der Pilotphase. Die ICAO ist auch allgemein der Ort, um luftfahrtpolitische Entscheidungen auf internationaler Ebene zu treffen. Bei der Luftverkehrswirtschaft in Deutschland bestehen weiterhin Befürchtungen, dass die EU trotz Vorhandenseins von CORSIA auf internationaler Ebene darüber hinaus gehende Regelungen in der EU treffen könnte, die einen Wettbewerbsnachteil für die Luftverkehrswirtschaft in der EU bedeuten könnten (insbesondere für Fluggesellschaften mit Hauptsitz in der EU).

Mehr Informationen zu CORSIA gibt es bei der ICAO: https://www.icao.int/environmental-protection/CORSIA/Pages/default.aspx und natürlich auch in einem übersichtlichen Wikipedia-Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Carbon_Offsetting_and_Reduction_Scheme_for_International_Aviation

Aufgrund der Rechtsstellung als UN-Sonderorganisation wird die ICAO von Vertretern der Mitgliedstaaten organisiert. Mindestens alle 3 Jahre tritt die Versammlung (Assembly) zusammen (quasi das Parlament der ICAO). Die Versammlung besteht aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und wählt insbesondere den Rat (Council) der ICAO (quasi die Exekutive). Der Rat besteht dann aus 36 Mitgliedern. Der Rat wiederum bestellt die Luftfahrtkommission als Expertengremium insbesondere für wissenschaftlich-praktische Fragen der Luftfahrt - etwa um die technischen Details der Anhänge (Annexes) des Chicagoer Abkommens zu überarbeiten. All dies ist im Chicagoer Abkommen geregelt, das grob gesagt gewissermaßen die Verfassung / Satzung / Geschäftsordnung der ICAO darstellt und von der Versammlung als "Gesetzgeber" geändert werden kann. Die Anhänge sind dann in dieser Logik mit Gesetzen oder Rechtsverordnungen zu vergleichen. 

Die ICAO trägt so zur Vereinheitlichung des internationalen Luftrechts insbesondere in den Bereichen
  • Lizenzen für Luftfahrtpersonal
  • Flugregeln
  • Wetternachrichten
  • Verkehrskarten
  • Kennzeichnung von Luftfahrzeugen (LFZ)
  • Lufttüchtigkeitsbestimmungen
  • Erleichterungen in der Luftfahrt
  • Fernmeldewesen in der Luftfahrt
  • Flugberatung / Luftüberwachung
  • Such- & Rettungsdienste
  • Unfalluntersuchung
  • Flughäfen
  • Informationsdienst für die Luftfahrt
  • Emissionsschutz
  • Sicherheit
  • Transport gefährlicher Güter
bei.

  • Präambel zum "ICAO-Abkommen" (Chicagoer Abkommen) (Auszug aus der deutschen Übersetzung):
In der Erwägung, dass die zukünftige Entwicklung der internationalen Zivilluftfahrt in hohem Maße dazu beitragen kann, Freundschaft und Verständnis zwischen den Staaten und Völkern der Welt zu wecken und erhalten, ihr Missbrauch jedoch zu einer Bedrohung der allgemeinen Sicherheit führen kann... ...haben die unterzeichneten Regierungen sich auf gewisse Grundsätze und Übereinkommen geeinigt...

  • Artikel 1 - Lufthoheit
Jeder Staat besitzt über seinem Hoheitsgebiet volle und ausschließliche Lufthoheit.

  • Artikel 3 - Privat- und Staatsflugzeuge
Das Abkommen ist ausschließlich auf Privatluftfahrzeuge und nicht auf Staatsluftfahrzeuge anwendbar...

  • Artikel 17 - Staatszugehörigkeit der Luftfahrzeuge
Luftfahrzeuge haben die Staatszugehörigkeit des Staates, in dem sie eingetragen sind.

  • Artikel 18 - Mehrfache Eintragung
Ein Luftfahrzeug kann nur in einem Staat gültig eingetragen sein...

  • Artikel 20 - Führen von Kennzeichen
Jedes in der internationalen Luftfahrt verwendete Luftfahrzeug hat die ihm vorgeschriebenen Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen zu führen.

  • Artikel 25 - Luftfahrzeuge in Not 
Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, für in seinem Hoheitsgebiet in Not geratene Luftfahrzeuge die Hilfsmaßnahmen zu treffen, die ihm tunlich erscheinen... (vgl. Luftnotlage)

  • Artikel 26 - Untersuchung von Unfällen
Zuständig ist der Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich der Unfall ereignet hat...

  • Artikel 31 - Lufttüchtigkeitszeugnisse
Jedes in der internationalen Luftfahrt verwendete Luftfahrzeug muss mit einem Lufttüchtigkeitszeugnis versehen sein, das von dem Staat, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist, ausgestellt oder als gültig anerkannt ist.

  • Artikel 33 - Anerkennung von Zeugnissen und Erlaubnisscheinen
Zeugnisse und Erlaubnisscheine, die von dem Vertragsstaat, in dem das Luftfahrzeug eingetragen ist, ausgestellt oder als gültig anerkannt worden sind, werden von den anderen Vertragsstaaten als gültig anerkannt,... ...vorausgesetzt Mindestanforderungen auf Grund dieses Abkommens sind eingehalten...

EASA

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency - EASA) wurde im Jahr 2002 mit Wirkung zum Jahr 2003 gegründet. Ziel war die Übernahme der Aufgaben der JAA und anderer europäischer Behörden. Als unabhängige Behörde nach europäischem Recht ist sie zuständig für die EU-Mitgliedstaaten und EU-Einrichtungen. Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission legen Budget und Arbeitsauftrag fest. Die Luftfahrtindustrie ist über verschiedene Arbeitsgruppen in die Arbeit der EASA eingebunden.

EASA-Mitgliedstaaten = EU-Mitgliedstaaten + Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Island

Die EASA Mitgliedstaaten, die nicht zugleich EU Mitgliedstaaten sind, beteiligen sich über eine Gebühr an der Finanzierung der EASA.

Aufgaben & Ziele der EASA:
Schaffung einheitlicher Regelungen für:
Betrieb von Luftfahrtbetrieben (Entwickler, Hersteller, Instandhaltung, etc.), Bau- / Zulassungsvorschriften, Betriebsvorschriften, etc.
  • Gleiche Ausgangsbedingungen im Luftverkehrsbinnenmarkt
  • Unterstützung bei der Umsetzung der ICAO Regeln
  • Steigerung der Kostenwirksamkeit
  • Freier Waren-, Personen-, Dienstleistungsverkehr
  • Hohes Niveau des Umweltschutzes
  • Hohes Niveau der Flugsicherheit

Aufgaben der Mitgliedstaaten:
  • Umsetzung des Gemeinschaftsrechts (durch national zuständige Behörde z.B. Luftfahrtbundesamt in Deutschland)
  • Unmittelbare Reaktion auf festgestellte Sicherheitsdefizite
  • Anwendung nationalen Rechts, bei
    • Staatsluftfahrzeugen
    • Belangen, die noch nicht durch EU Recht geregelt sind
    • Annex II Luftfahrzeuge gemäß Grundverordnung (historische Luftfahrzeuge, Experimental, Kleinstluftfahrzeuge, etc.)
  • Mitgliedstaaten sind im Verwaltungsrat der EASA vertreten (Kontrollgremium)
    • Führen gemeinsame Aufsicht über die EASA
    • Ernennen den EASA Generaldirektor 

Nationale Organisationen in Deutschland

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist die oberste Bundesbehörde für alle Luftfahrtangelegenheiten in Deutschland, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer Bundesministerien fallen (zum Beispiel BMIBMWiBMBFBMVg, etc.).

Zu seinen wesentlichen Aufgabenbereichen gehören:
  • Erlass von Rechtsverordnungen (Verhalten im Luftraum, etc.), sowie Einbringung von Gesetzesentwürfen in den Deutschen Bundestag
  • Zulassung der deutschen Fluggesellschaften mit überregionalem Liniennetz und Charterflugverkehr, einschließlich der 
    • Genehmigung der Flugpläne, Tarife & Beförderungsbedingungen
    • Genehmigung des internationalen Linien- & Charterverkehrs im Rahmen der mit ausländischen Staaten getroffenen Vereinbarungen, sowie der Abschluss und die Durchführung internationaler Luftverkehrsvereinbarungen
  • Vertretung Deutschlands in internationalen Institutionen des Luftverkehrs (z.B. Abordnung bei der ICAO) & in den Gremien der EU
  • Dienst- & Fachaufsicht der nachgeordneten Organe & Betriebe:

Das LBA ist gegenüber dem BMVI weisungsgebunden und ist nationale Ausführungsbehörde der EASA. Die Musterzulassung ist gemäß LuftVG beim LBA angesiedelt. Außerdem findet hier die Zusammenarbeit mit EASA und FAA, die Genehmigung und Überwachung von Airlines und Entwicklungs-, Herstellungs- & Instandhaltungsbetrieben sowie die Erlaubniserteilung für deren Personal sowie der Erlass von Rechtsverordnungen und Verfahren in Zusammenarbeit mit der DFS statt.

Das LBA wurde durch Gesetz vom 30. November 1954 (Gesetz über das Luftfahrtbundesamt) als Bundesbehörde mit Sitz in Braunschweig errichtet.

Das LBA hat folgende Aufgaben:
  • Nationale Ausführungsbehörde für die EASA
  • Zulassung & Überprüfung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrtgerät (Musterzulassung, Verkehrszulassung, Lufttüchtigkeitsanweisungen, Lärmzulassung, etc.)
  • Erlaubniserteilung für Luftfahrtpersonal
  • Prüfung der technischen, flugbetrieblichen & finanziellen Leistungsfähigkeit von Luftfahrtunternehmen (inkl. finanzielle Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften)
  • Mitwirkung an Verbesserungen der Sicherheit des Luftverkehrs
  • Sammlung & Herausgabe von Nachrichten über Sicherheitsaspekte, Luftfahrtpersonal & Luftfahrtgerät

Die DFS nimmt die Aufgaben der nationalen Flugsicherung im europäischen Staatenverbund und EASA-Rahmen wahr.

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) arbeitet als weitestgehend unabhängige Bundesstelle an der Aufklärung von Flugunfällen.

Die Bundespolizei ist als Vollstreckungsorgan des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Wesentlichen für die Gefahrenabwehr und Verhinderung von Straftaten (zum Beispiel Terrorismus und andere Formen der Kriminalität) zuständig.

Die militärische Luftfahrt sowie der Betrieb von Regierungsmaschinen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Die luftfahrtbehördlichen Aufgaben nimmt das BMVg insbesondere über das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) und die Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr (WTD 61) wahr. Die WTD 61 ist die Zulassungsstelle für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr und ist als solche in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Musterprüfung zuständig. Überdies ist die WTD 61 im Bereich der militärischen und "governmental" Luftfahrt (also für Regierungsluftfahrzeuge) in Forschung, Entwicklung, Erprobung und Qualifikation eingebunden.

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Nationale Organisationen in den USA

Die nationale Luftfahrtbehörde der USA ist die Bundesluftfahrtverwaltung FAA (Federal Aviation Administration).
  • Gründung im Jahre 1958 als unabhängige Regulierungsbehörde für den US-amerikanischen zivilen & militärischen Luftverkehr
  • Wesentliche Aufgaben: Erstellung & Aktualisierung einheitlicher Regelungen für die Zertifizierung von Fluggeräten, den sicheren & wirtschaftlichen Luftverkehr & Flugbetrieb
  • Unterstützt die Entwicklung der kommerziellen Luftfahrt in den USA
  • Zusammenarbeit mit anderen Luftfahrtbehörden
  • Aufsichtsbehörde ist ähnlich wie in Deutschland das Verkehrsministerium des Bundes Department of Transportation (DOT)
Das National Transportation Safety Board (NTSB) ist als unabhängige Bundesbehörde für die Flugunfalluntersuchung in den USA zuständig.

Die von den "Security Screenings" bekannte Transportation Security Administration TSA ist hingegen dem "Innenministerium" beziehungsweise "Heimatschutzministerium" United States Department of Homeland Security unterstellt und nimmt daher ähnliche Aufgaben wie Bundespolizei (und teilweise Zoll) wahr. Sie dient dem Schutz der Luftfahrt vor Angriffen von außen (Luftsicherheit, insbesondere Terrorabwehr und andere Formen von Kriminalität).

Die Behörden in den USA sind insbesondere aufgrund der großen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung der USA von großer Wichtigkeit auch für andere Staaten. So führen nicht nur Hinweise der Homeland Security auch in anderen Staaten zur Verhinderung von Terrorismus und Kriminalität, sondern auch die FAA und die EASA beziehungsweise das LBA kooperieren eng in Fragen der Zulassung von Flugzeugen. Auch ist es üblich, Regelungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Airworthiness) von den Behörden anderer Staaten zu übernehmen oder sich daran zu orientieren (vgl. Startverbote für Boeing 787 und Boeing 737 MAX). Auch hierbei orientieren sich andere Staaten oft an den Behörden der USA aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Luftverkehrs und der Entwicklungs-, Herstellungs- und Instandhaltungsbetriebe in den USA.