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Zur Ideengeschichte der Gemeinwohl-Ökonomie

2. Heutige Betrachtungen

2.2. Das Individualprinzip

Nach dem Individualprinzip wird das Gemeinwohl dagegen durch die Bedürfnisse (Glücks- oder Nutzenvorstellungen) der Individuen bestimmt, d. h. Kollektive sind nur Mittel, um individuelle Zwecke zu fördern. Beide Prinzipien können wegen ih­res normativen Charakters durch Erfahrung weder bestätigt noch widerlegt werden. Äußerst problematisch ist hingegen die Vorstellung, Kollektive als solche könnten Bedürfnisse empfinden. Das Gemeinwohl kann nicht als etwas absolut Unverän­derliches angesehen werden, sondern muss im gesellschaftlichen bzw. politischen Prozess immer wieder neu formuliert bzw. konkretisiert werden. Zumindest bestimmte Verfahrensregeln müssen existieren, nach denen ein neues „Ergebnis“ bzw. eine Änderung des Systems von Verhaltensregeln beschlossen werden kann (Abstimmungsverfahren). In einer pluralistischen Gesellschaft befindet nicht nur der Staat über das Gemeinwohl, sondern auch eine Vielzahl von gesellschaftlichen Gruppen versucht hierauf Einfluss zu nehmen.