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2. Einführung Lernangebot & Weiterbildungsstudiengang

5. Struktur des Weiterbildungsstudiengangs

Der Weiterbildungsstudiengang soll sich wie folgt strukturieren:
  • 60 Leistungspunkte (LP) = 60 ECTS für den Master of Science in Aeronautical Advisory - M.Sc. AA
  • Studienbeginn soll im Sommer- oder Wintersemester möglich sein
  • Lehrveranstaltungen (Module) weitestgehend nicht-konsekutiv (daher Reihenfolge weitestgehend austauschbar)
Der Studiengang soll zeitlich unterschiedlich organisiert werden können. 2 verschiedene Modelle der zeitlichen Organisation des Studiums bieten sich an.

Das Studium soll dann entweder:

  • Berufsbegleitend (Regelstudienzeit 4 Semester)
oder

  • In Vollzeit (Regelstudienzeit 2 Semester)
erfolgen.

Die Module sind (mit Ausnahme der Masterarbeit) alphanumerisch benannt und in größere Einheiten gruppiert, die als unverbindlicher Studienplan - insbesondere für die berufsbegleitende Variante des Studiums - aufgefasst werden können.
edu sharing object

Je Modulgruppe (je Semester im Falle des berufsbegleitenden Studiums) soll ggf. ein einzelnes Zertifikat / ein Schein erworben werden können, wenn alle zugehörigen Modulprüfungen erfolgreich bestanden wurden. Für die Module A1, B1 und C1 (1. Stufe) soll dies der Schein Certificate Advanced Studies (CAS) und für die Module A2, B2 und C2 (2. Stufe) soll dies der Schein Diploma Advanced Studies (DAS) darstellen. Diese beiden Grundlagenscheine sollen dann nach erfolgreichem Vertiefungsstudium (Spezialisierung im Bereich Nachweisführung / Zulassungswesen / Musterprüfwesen oder Sachverständigenwesen / Gutachterwesen) mit der Masterarbeit als 3. Stufe "gekrönt" werden können. Somit können die Studierenden nach jedem Studienabschnitt "etwas in der Hand halten". Die Masterarbeit soll von einem praxisnahen Projekt begleitet werden (Wissenschaft-Praxis-Projekt), um die Verflechtung von Wissenschaft und beruflicher Praxis zu verbessern und praxisnahe gutachterliche beziehungsweise zulassungsbezogene Methoden und Verfahren zu erproben.

Wissenschaft-Praxis-Projekt in der Spezialisierung Nachweisführung / Zulassungswesen / Musterprüfwesen:
  • Zulassung und Nachweisführung für Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät und Flugbetrieb
    • Erstellen eines Nachweisprogramms für ein Luftfahrzeug / ein Luftfahrtgerät
    • Definition der Nachweisführung
    • Erstellen von beispielhaften Nachweisen
    • Diskussionsformen mit Behörden
Wissenschaft-Praxis-Projekt in der Spezialisierung Sachverständigenwesen / Gutachterwesen:
  • Erstellen von Gutachten für die rechtliche und vertragliche Bewertung
    • Daten- und Beweisaufnahme (Inspektionen, Fluganalysen, Datenauswertung)
    • Erstellen von Gutachten (Aufbau, Stil, Argumentationsketten)
    • Mündliche Verteidigung von Gutachten (Vortragsstil, Diskussionen unter Druck, Verteidigung)
    • Sonderformen der rechtlichen Auseinandersetzung
Die Abschlussqualifikation als Master of Science in Aeronautical Advisory soll dann umfassen:
  • Spezialisierung Nachweisführung / Zulassungswesen / Musterprüfwesen:
    • Der Absolvent ist eigenständig in der Lage, auf der Basis umfassender Kenntnisse luftfahrttechnischer Bau- und Betriebsvorschriften Nachweisführungen zu entwickeln, mit Behörden in der Fachsprache zu verhandeln und Nachweisführungen durchzuführen sowie Betriebssicherheit nach dem Stand der Technik nachzuweisen
    • Der Absolvent verfügt über die Fähigkeit, die Argumentationsketten rhetorisch Fachpersonal überzeugend darzustellen
    • Der Absolvent überzeugt durch eine geübte und geschulte Darstellungs- und Ausdrucksweise
    • Der Absolvent ist in der Lage, seine Tätigkeiten vor Gericht zu verteidigen und ist auf entsprechende Gegenargumente vorbereitet
  • Spezialisierung Sachverständigenwesen / Gutachterwesen:
    • Der Absolvent kann eigenständig Flugvorkommnisse, Unfälle oder technische, prozedurale oder menschliche Mängel oder Nonkonformitäten erkennen und auf der Basis erweiterter luftfahrtechnischer, ordnungsstruktureller und regulatorischer Kenntnisse in ihren Zusammenhängen (Ursache, Wirkung) beschreiben, beurteilen und argumentativ vertreten
    • Der Absolvent verfügt über die Fähigkeit, die Argumentationsketten rhetorisch und mit Körpersprache fachfremden Personen überzeugend darzustellen
    • Der Absolvent überzeugt durch eine geübte und geschulte Darstellungs- und Ausdrucksweise.
    • Der Absolvent ist in der Lage, Gutachten zu erstellen und diese vor Gericht zu verteidigen und ist auf entsprechende Gegenargumente vorbereitet